2700 Wiener Neustadt, Pottendorferstr. 117 a, +43699 101 54 197 Mo-Fr ab 17:00, SA SO Feiertag ab 9:00 bzw. nach Absprache!

Haus-und-Vereinsordnung!
Beiblatt zum Mitgliedsantrag

Wiener Neustadt, am 9.9.2022


Es werden nur außerordentliche Mitglieder aufgenommen!
Besteht ein Mitglied auf eine ordentliche
Mitgliedschaft, ist es verpflichtet je nach Bedarf,
ehrenamtliche Aufgaben, und/oder  eine Funktion im Verein zu übernehmen.

Die
Entscheidung über die jeweilige Mitgliedsart obliegt dem Obmann bzw Vorstand.

Nach maximal 2 maligem „schnuppern“ muss die Entscheidung von potentiellen Neumitgliedern
zur
Mitgliedschaft und damit (Mitspielen in einer Band) Nutzung der Proberäume,  Equipment, etc. getroffen werden.

Wurde der 1. Schnuppertag nach dem 15. eines Monats getätigt, wird die Mitgliedschaft ab dem darauffolgenden Monat abgeschlossen,
andernfalls (vor dem 15.),  ab dem bereits laufenden Monat, für das entsprechende Monat ist dann auch der MGB zu entrichten,
inkl. 60 € Kaution. Also erstmalig 90 €

Seit Juli 2021 (Generalversammlung) besteht nun auch die Möglichkeit zu einer "Tagesmitgliedschaft"
Zum günstigen Unkostenbeitrag von mindestens 15 € / pro Person, können Musiker,
Künstler unsere Räumlichkeiten nutzen.
Dabei gehen wir von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von ca. 4-5 Stunden aus.
Daraus ergibt sich eine Gebühr von ca. 3 €/Stunde.

Mitgliedsbeiträge sind im Voraus am 1. des Monats, in Ausnahmefällen in „bar“,
oder auf das Vereinskonto per Dauerauftrag zu entrichten!


Bei Bands übernimmt der Bandleader oder eine von ihm bestimmte Person die Einhebung, und übergibt
den Gesamtbetrag gegen Kassabestätigung an den Obmann oder Kassier, bzw. überweist den Gesamtbetrag
mittels Dauerauftrag auf das Vereinskonto. 

Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Getränkekasse, Vereinskassa etc. sind notwendig und dienen der

Erreichung des Vereinszieles, zur Anschaffung von Equipment, Umbauten, Instandhaltung, Reinigung der
Probe und Büroräume sowie organisatorischen Aufwendungen.

Da wir unseren günstigen Mitgliedsbeitrag nur auf Grund der zusätzlichen Getränkeeinnahmen etc.
anbieten
können, sind mitgebrachte Speisen und Getränken nicht gestattet!!

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit einer 2 wöchigen Kündigungsfrist
jeweils zum nächsten Monatsersten kündbar. Im Regelfall genügt eine mündliche Kündigung an den Vorstand.
(Obmann). Danach besteht eine 4 monatige Wiederaufnahmesperre.

Sollte ein Mitglied nach erfolgter Kündigung während dieser Frist wieder dem Verein beitreten wollen, sind die
vom Zeitpunkt des Austrittes, bis zum Wiedereintritt angefallenen Mitgliedsbeiträge nachzuzahlen.
Nach
Ablauf der Sperrfrist ist ein Wiedereintritt auf Vorstandsentscheidung, ohne weiter Kosten (außer der 2

monatige Kaution) mit neuem Mitgliedsantrag möglich.

Bei jährlicher Vorauszahlung und vorzeitigem Austritt bzw. Ausschluss, werden keine Mitgliedsbeiträge rückerstattet.
Bloße Abwesenheit, Krankheit, Urlaubszeit, oder andere Verhinderung (auch höhere Gewalt etc.) zur Nutzung unserer
Räumlichkeiten etc. entbinden nicht von der Begleichung des Mitgliedsbeitrages.

Hausordnung, Probenablauf:

Bei Ausfällen ganzer Probentermine, Terminänderungen bzw unregelmässiger
Nutzung der Proberäume ist der Obmann
rechtzeitig (mind. 1-2 Tage vorher zu verständigen,
(bzw der entsprechende Termin selbsttätig in den Probenkalender einzutragen,
bzw zu ändern oder zu löschen) um im Bedarfsfalle den Termin an andere Mitglieder

weitergeben zu können, Lücken zu füllen und eine optimale Nutzung der Räumlichkeiten zu gewährleisten.

Jede Band macht einen Verantwortlichen namhaft, der dafür Sorge zu tragen hat, dass Musikequipment
wie zB Noten und Microständer, nach Probenende an seinen dafür vorgesehen Platz verbracht wird.
Die Anlagen, wie Mischpult, Boxen Verstärker abgeschaltet und (bei Bedarf) zugedeckt werden,
Kabel ordentlich aufgerollt, das Geschirr abgewaschen, und in das entsprechende Kasterl gestellt wird,
Flaschen, Dosen, Müll etc. entsprechend entsorgt werden. (Aschenbecher nicht ausleeren, nur zusammenstellen.)
sodass der jeweilige Proberaum in ordnungsgemäßem Zustand an die (den) nächste(n) Gruppe (Musiker) übergeben werden kann.

Weiters ist derjenige auch dafür zuständig dass die Getränkeliste ordnungsgemäß geführt wird
und die entsprechenden Beträge bezahlt werden.
(im Allgemeinen wir eine Erinnerung an die Mitmusiker genügen, ob alle Eintragungen
in die Stricherl-Liste gemacht und die Beträge bezahlt wurden.

Kredit bzw. Anschreiben wird grundsätzlich nicht gewährt in Ausnahmefällen kann der Obmann dies genehmigen.
Offene Getränke bzw. Beträge sind dann spätestens bei der nächsten Probe zu entrichten und in die Liste als bezahlt einzutragen

Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch konsumiert werden, keinesfalls in der Nähe von

elektronischen Anlagen, Geräten und Instrumenten.

Der Konsum, und die Einbringung in die Vereinsräumlichkeiten (dazu zählt auch das Kindergartenareal),
von illegalen Drogen, (zB. Cannabis etc) ist strengstens verboten. Zuwiderhandeln stellt einen Ausschlussgrund dar.

Das ordnungsgemäße, jeweils 2maligeVersperren des Proberaumes, nach Nutzung (auch wenn sich in den anderen Räumen noch Musiker aufhalten), ist verpflichtend. Das Versperren des oberen Einganges und Gartentores, und einschalten der Alarmanlage (falls funktionstüchtig)
Kontrolle der Beleuchtung und Wasserhähne (und bedarfsmäßiges Abschalten) in den Toiletten, Gängen, und Räumen,
Abspannen des Gartenschirmes bzw. Sonnensegels und Verbringen der Sitzpolster in die dafür vorgesehen Box
obliegt den Mitgliedern die als letzte die Vereinsräumlichkeiten verlassen bzw. nutzen.

Die Mitglieder erklären sich bereit dass Fotomaterial (Proben und Auftrittsfotos) einer gesamten Band
und/oder Einzelmusiker zum Zwecke der Auftritts und Mitglieder bzw, Vereinswerbung etc.
auf der Vereinshomepage und bei Bedarf anderen Medien wie zB Facebook, Google, Bezirksblätter
veröffentlicht werden darf.
Die Mitglieder genehmigen entweder vorhandenes Material, oder stellen eigenes zur Verfügung.

Wir erwarten einen pfleglichen Umgang miteinander, gegenseitigen Respekt
und wo möglich auch gegenseitige Unterstützung im Rahmen der Mitgliedschaft.

Aus unserer Vielfalt können und werden sich die verschiedensten Möglichkeiten eröffnen,
welche durch Kooperation und Zusammenhalt gefördert, und somit auch das Vereinsziel positiv beeinflussen werden.

Nicht-Vereinsmitglieder dürfen sich nur mit Genehmigung des Vorstandes oder Obmannes, in den
Vereinsräumlichkeiten aufhalten. Bei den Proben obliegt es weiters dem Bandleader ob z.B. Zuhörer oder
Mitspieler (andere Mitglieder) erwünscht sind. Davon ausgenommen sind potentielle künftige Mitglieder
(„Schnupperstunden“) und der Vorstand.

Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass Kontaktrelevante Daten
wie E-mail Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer
an andere Mitglieder, zum Zwecke der Kommunikation untereinander,
weitergegeben bzw. ausgetauscht werden dürfen.

Die Weitergabe an Vereinsfremde Personen setzt das separate

Einverständnis des/der Betreffenden voraus und muss im Einzelfall eingeholt werden.
Eine Mitgliederliste mit entsprechenden Daten wird zum Aushang gebracht.

Die Musiker kennzeichnen im Vereinslokal verbleibendes oder mitgebrachtes Equipment,
um Verwechslungen und unbefugter Benutzung vorzubeugen. (Markierung, Beschriftung)

Die Verwendung des Equipments anderer Musiker ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des/der Betreffenden gestattet.

Für Nichtberechtigte Verwendung fremder, und Schäden an diesen Sachen,
übernimmt der Verein keine wie immer geartete Verantwortung bzw. Haftung.

Zur Vermeidung solcher Situationen stehen im Bedarfsfall verschließbare Kästen zur Verfügung,
bzw. die Mitglieder sorgen dafür dass ihre Geräte von Unbefugten nicht in Betrieb genommen werden können.

Die Mitglieder verpflichten sich mit dem Vereinseigentum, (Inventar, Instrumenten, Equipment, ect.) pfleglich umzugehen.
Gerissene Gitarrensaiten an Vereinsgitarren, sind unverzüglich vom entsprechenden Musiker,
dem sie gerissen sind zu ersetzen bzw. zu tauschen. Vorausgesetzt ist die Verfügbarkeit. 


Etwaige entstandene Schäden sind vom Bandleader, bzw des Mitgliedes das dessen gewahr wird, 
unverzüglich an den Vorstand (Obmann)
tel. oder schriftlich zu melden.
Die Entscheidung ob Ersatz geleistet werden muss obliegt dem Vorstand.

Equipment, kann z.B. für Auftritte, Privatgebrauch etc. von den Mitglieder zu einem günstigen Tarif und
Hinterlegung einer Kaution, ausgeliehen werden. (Schriftliche Auflistung)
Dies wird jeweils nach Gegebenheit festgelegt.
Voraussetzung dafür ist, dass die Probentätigkeit gewährleistet bleibt.
Weiters müssen sämtliche ausgeliehene Gegenstände so zurückgebracht und deponiert werden
wie sie entnommen wurden.

Wir versuchen den Ansprüchen unserer Mitglieder gerecht zu werden und bieten
jede(r)m Band (Musiker) einen Probentag/Woche.
Weitere Probentermine sind je nach Belegung des (der) Proberäume
nach Absprache und rechtzeitiger Anmeldung beim Vorstand (Obmann) möglich.

Generell sind z.Z. auf Grund des Kindergartenbetriebes, Proben MO-Fr ab 16:00 -22:00 möglich.

Davon ausgenommen können nach Absprache mit der Kindergartenleitung, Einzelmusiker, oder
Kleingruppen ohne Schlagzeug und Bass
(akustisch) in verringerter Lautstärke auch
vor 16:00 Termine wahrgenommen werden.

An Wochenendenden, Feiertagen, Kindergartenferien ist der Probenbetrieb von 9:00 bis 22:00 möglich.

Sollten Proben in Ausnahmefällen länger als bis 22:00 andauern (z.B. vor einem Auftritt) ist,
um Anrainerbeschwerden zu vermeiden, dafür zu sorgen das keine bzw. so wenig wie möglich
nach außen dringt.

Generell sind auch während der regulären Probezeiten und auch Musikerstammtisch oder Einzelproben,
Bass und Schlagzeug in Abstimmung mit den anderen Musikern

auf ein moderates Maß zu reduzieren. (So leise wie möglich, so laut wie notwendig).

In Anbetracht unseres Vereinszieles und Konzeptes,
(Förderung und Unterstützung von Musikern, Künstlern Vermittlung von Ausstellungs /
und Auftrittsmöglichkeiten etc.), ist es wünschenswert dass sich die Mitglieder auch außerhalb
der regulären Bandformationen, nach Möglichkeit beim Musikerstammtisch,
Workshops, etc.  zusammenfinden um ihr Wissen und Können in den jeweiligen Bereichen
auszutauschen und zu erweitern.

Bei, vom Verein organisierten oder vermittelten Auftritten, sind die entsprechenden Musiker für den
Ab und
Aufbau des benötigten Equipments zuständig und verantwortlich,
bei Auftritten mehrerer unsere Bands (Musiker), stellt jede(r) mind. 1-2 Band-Mitglieder für die
entsprechenden Arbeiten zur Verfügung.

Bei Auftritten gegen Gage erhält der Verein für die Vermittlung eine Provision von 20%
Bei Bedarf und entsprechender Nachfrage bieten wir auch Musikunterricht
und Workshops zu günstigen Konditionen an.

Die Mitglieder verpflichten sich ihnen zur Kenntnis gebrachte Vereinsinterna während,
und nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht an Dritte weiterzugeben.
(Unter anderem und im speziellen, den Code  der Eingangs und Proberaumtüren.)

Der Vorstand (Obmann) kann Mitglieder welche die Statuten, die Vereins und Hausordnung
in einem oder mehreren Punkten missachten, bzw. wegen ungebührlichen Verhaltens ihm,
oder anderen Mitgliedern gegenüber jederzeit von der weiteren Mitgliedschaft ausschließen.
Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge verfallen!
Dem Ausschluss muss mindestens eine Ermahnung vorausgehen!

Diese Auflistung kann vom Verein jeder Zeit modifiziert werden und wird in der aktuellen Fassung zum Aushang gebracht.
Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden dass Änderungen und Anpassungen auch rückwirkend gültig werden können.

Für den Verein kreARTiv: Wolfgang Caspari, Obmann